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   BFH, 16.01.1996 - IX R 98/93   

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https://dejure.org/1996,11298
BFH, 16.01.1996 - IX R 98/93 (https://dejure.org/1996,11298)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1996 - IX R 98/93 (https://dejure.org/1996,11298)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - IX R 98/93 (https://dejure.org/1996,11298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 98/93
    Wie der Senat im Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, zu 3. a) entschieden hat, können die Absetzungen gemäß § 82i EStDV (ab 1. Januar 1991 § 7i des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) nur von Herstellungskosten -- nicht von Teilherstellungskosten -- des Gebäudes vorgenommen werden.
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95

    Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale

    Von dieser eindeutigen Rechtslage gehen auch die BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 in DB 1996, 139, vom 5. November 1996 in DB 1997, 307 , vom 16. Januar 1996 - IX R 98/93 -, BFH/NV 1996, 540 und vom 27. Juni 1995 - IX R 130/90 -, BStBl II 1996, 215 aus (ebenso: Frotscher, Kommentar zum EStG , § 7 i Rdn. 12; Lademann/Söffing, Kommentar zum EStG , § 7 i Rdn. 5 und § 21 Rdn. 346).
  • FG Niedersachsen, 28.08.1997 - VII 371/97

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids; Gewinn aus

    Die Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 6 FGO wurde durch Art. 19 des Jahressteuergesetzes 1997 in Reaktion auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 3/93 (BStBl II 1995, 730) eingefügt, mit dem dieser - in Abkehr von der früheren Rechtsprechung - entschieden hatte, daß die Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides auch insoweit aufgehoben werden dürfe, als dies zu einer - vorläufigen - Erstattung entrichteter Einkommensteuer-Vorauszahlungsbeträge bzw. - so die Folgerechtsprechung (BFH vom 25. Oktober 1995 VIII B 79/95, BStBl II 1996, 316; vom 19. Dezember 1995 X B 229/94, BFH/NV 1996, 540; vom 4. März 1996 IX B 59/95, BFH/NV 1996, 674) einbehaltener Steuerabzugsbeträge oder anzurechnender Körperschaftsteuer - führe.
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